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Wer nur im Urlaub am Bodensee ist und bereits einen amtlichen Sportbootführerschein besitzt, kann sich bei den Landratsämtern gegen Gebühr ein „Ferienpatent“ ausstellen lassen, das für vier Wochen gilt.
Für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung auf dem Bodensee wird das Bodenseeschifferpatent A benötigt.
Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich. Das Mindestalter für den Motorbootteil ist 18 Jahre. Für den Segelteil muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Für Inhaber amtlicher Sportbootführerscheine gibt es einige Erleichterungen: Mit dem SBF Binnen (Segel) oder dem SKS wird man von der praktischen Segelprüfung und den theoretischen Segelfragen befreit. Mit dem SBF Binnen (Motor) oder dem SBF See entfällt die praktische Motorbootprüfung. Umgekehrt kann das Bodenseeschifferpatent in einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
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